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News und Events
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SIMON SCHOTT PREIS 2006 Freitag, 12.Mai 2006 ab 20 uhr SIMON SCHOTT KINDER- UND JUGENDPREIS 2006 Samstag, 13.Mai 2006 ab 20 uhr Zwei Abende voller Spannung und Innovation, die Sie sich nicht entgehen lassen dürfen. Zum 5. Mal heißt es „Vorhang auf“ für die besten 12 BewerberInnen der Alterskategorien 9-13 Jahre am Samstag 13.5.2006 und für die BewerberInnen ab 14 Jahren am Freitag 12.5.2006 jeweils ab 20 Uhr. Seit 2002 hat sich dieser Gesangs- Nachwuchs- Talentwettbewerb in München und Südbayern bei Presse und Zuschauern etabliert. Dieses Jahr haben sich daher insgesamt über 80 Nachwuchssängerinnen- und sänger zum Casting beworben. Die besten 12 jeder Altersklasse sind von einer Jury im Vorfeld ausgewähltgewählt worden und stellen sich im Finale im Oberangertheater einer Fach-Jury von Musikprofis um sich wertvolle Sach- und Förderpreise zu ersingen. Begleitet werden sie dieses Jahr von : Johannes Richter (piano), Christian Zelter (Gitarre), Rudi Schießl (Bass), Dennis Meyerding (drums), Walter Lux (Alt-Sax) Bitte rechtzeitig Karten reservieren unter: GREEN VOICES Tel/Fax: 089-69 34 1606 oder per email: joycgreen@web.de Eintritt: € 8.-/10.- Einlaß: 19.30 uhr Vorstellungsbeginn: 20 uhr ------------------------------------ Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-SeitenMan hat's nicht leicht als bekennender Fan populären Liedguts. Aufgekündigte Freundschaften und mitleidige Blicke im Plattenladen sind allerdings noch harmlos gegen das, was derzeit den Betreibern einiger Webseiten droht: Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. Auf der Suchliste der Anwaltskanzlei standen beispielsweise Titel von Keimzeit und Sarah Connor, aber auch ein Oldie der Gruppe Blondie. Die im Auftrag der Musikverlagsgruppe Meisel verfassten Abmahnungen haben ein "Geschäftsvolumen" von über 300.000 Euro.Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite Kampf um Songtexte organisiert Andere Musikverlage sehen die Rechtslage bislang weniger eng: Eva Mair-Holmes von Trikont beispielsweise findet es eher "toll, wenn sich Menschen die Mühe machen, die Texte herauszuhören", wie sie in einem Interview mit der Hannoverschen Zeitung zugab. Quelle: www.heise.de [ ++++++++++++++++++++++++++++++++++ Aufgeschnappt Als ein besonders gutes Training beider Hemisphären sehen Hirnforscher das Musizieren an.Singen ist ebenso ein gutes Training beider Seiten. Auf der ein Seite die Ratio der Technik des Singens und die Konzentration auf Technik und Performance, auf der andernen die Kreativität und Energie des Ausdrucks und evtl. Improvisation. [ |
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